All-In-Verträge – Gefahr des Lohndumpings
Noch einmal in Kürze: All-In-Verträge bedeuten nicht, dass man Mitarbeiter unbegrenzt Mehrleistungen erbringen lassen kann ohne zusätzlichen Ausgleich. Die Rechnung lautet: „Was hat der Mitarbeiter bekommen im Jahr?“ (Grundgehalt + all-in) versus „Was hätte er kriegen müssen?“ (Grundgehalt plus Entgelt Mehrleistungen, Überstunden). Wir sehen schon, wie wichtig für beide Seiten die – sowieso verpflichtende – … Weiterlesen …