Mit déconnexion beschreibt man in Frankreich das digitale Abschalten außerhalb der Arbeitszeit: Kein Handy, keine Mails usw. Das Recht darauf wurde jetzt gesetzlich verankert.
Wie sieht das bei uns aus? Laut Experten (Standard vom 3. Jänner 2017, http://derstandard.at) sind bei uns die Gesetze schon eindeutig und das Recht auf Ruhezeiten usw. besteht schon jetzt.
Was steckt aber dahinter? Solange es beispielsweise so ist, dass MitarbeiterInnen in dringenden Fällen einspringen und Flexibilität zeigen und dafür in der Arbeitszeit für arbeitsfremde Zwecke im Netz surfen können, wird es im Interesse beider Seiten sein. Wenn sich aber ein Ungleichgewicht entwickelt, leidet entweder das Unternehmen durch Ineffizienz und Motivationsverlust der MitarbeiterInnen oder die Arbeitskräfte werden sprichwörtlich wie Zitronen ausgequetscht. Dies dann, wenn Unternehmer kurzfristige Effizienzsteigerungen mit nachhaltigen Verbesserungen verwechseln.
Aus Sicht der Arbeitszeitgesetze ist das alles eine große Tragödie und mit vernünftigem Aufwand nur schwer administrierbar: Rufbereitschaften sind zu vereinbaren, Betriebsvereinbarungen abzuschließen, Ruhezeiten einzuhalten, Verhaltenskodizes zu entwerfen, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen ohne Protokollierung von Vergehen usw.
Der – gut gemeinte Reflex – wird hier wieder mal offensichtlich: Einige Unternehmer überlasten MitarbeiterInnen, worauf Freiheiten, die beiden Seiten nützen und die beide Seiten schätzen, (wieder) beschränkt bzw. nicht ermöglicht werden, weil man sie ja ausnützen könnten. Auf dem Weg bleiben Flexibilität und Ehrlichkeit: Die Ehrlichkeit, es so zu machen, wie es für beide passt und es auch sagen zu dürfen, ohne zumindest Verwaltungsstrafen und die Rückkehr zur einem starren und langsam sterbenden System zu riskieren.
Viel besser wäre es, die neuen Realitäten in der Arbeitswelt anzuerkennen und weitere Freiheiten für beide Seiten zu schaffen, aber gleichzeitig Missbräuche von beiden Seiten zu sanktionieren. Die Variante, gleich gar nichts zuzulassen, weil irgendjemand die Freiheiten ausnützen könnte, und gleichzeitig die Praxis zu ignorieren, lässt sich nur als scheinheilig oder vielleicht noch als gut gemeint beschreiben. Jedoch gilt auch hier wie so oft: Gut gemeint ist schlecht gemacht.
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