Da gibt es jetzt also unzählige Datenpools, Suchalgorithmen, Recruiting-StartUps mit tollen Apps und eine große Hoffnung: Dass man mit den geeigneten Filterkriterien bei passender Datenmenge (quanitativ und qualitativ) und klaren Suchvorstellungen die geeigneten BewerberInnen selber raussuchen kann. Personaldienstleister haben vielleicht noch den Vorteil des großen Pools bzw. der großen Datenbank und des Zugangs zu benötigten KandidatInnen, aber ansonsten kann man alles selber machen und viel Geld (Zeit sicher nicht!) sparen.
Ist dem so?
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, dann ja:
– Der Unternehmer weiß genau, was und wen er braucht.
– Er weiß, wo er fündig wird.
– Er weiß, wie er ansprechen kann.
– Er steckt Energie zielgerichtet in die Vorauswahl, lässt sich auch mit Big Data helfen.
– Er schafft es, ohne Betriebsblindheit die richtigen Kandidaten für die richtigen Positionen zu finden und ein adäquates Onboarding durchzuführen.
– Er lässt sich auch motiviert nicht davon abschrecken, dass die Kosten einer Fehlbesetzung (je nach Qualifikation, Ausmaß der nötigen Einschulung, möglicher „Schadenshöhe“, Entlohnungshöhe) zwischen 40 und 400 % der Jahreskosten eines Mitarbeiters betragen, also bei einem Mitarbeiter mit Durchschnittsentlohnung ca. € 22.000,-.
Wir ziehen daraus folgende Schlussfolgerung:
– Personaldienstleister nehmen Arbeit ab, die man selber nicht machen muss – dafür zahlt man.
– Personaldienstleister nehmen Risiko ab, das man selber nicht tragen muss oder das man sich im wahrsten Sinn des Wortes nicht leisten kann – dafür zahlt man.
– Big Data alleine kann zwar ein taugliches Mittel für die Vorauswahl sein, aber ein open-minded Recruiter mit gutem Handwerkszeug wird das nicht brauchen.
– Kompetenz, Erfahrung und Gespür eines Recruiters können nicht ersetzt werden; neue Lösungen können aber gut verkauft werden und bieten eine Scheinsicherheit und ein Argument, um sagen zu können, man habe ja eh sogar dieses und jenes gemacht. Die oben genannten Kosten für die Fehlversuche sind einzig und allein vom Unternehmer zu tragen.
Anregung: Management-Standard, 21. Mai 2016
Bildquelle: pixabay.com